EN110
Vollzugshilfe EN-110
Kühlen, Be- und Entfeuchten
Ausgabe Dezember 2018
Inhalt und Zweck
Diese Vollzugshilfe behandelt das Verfahren und die Anforderung an die Planung, die Installation und den Ersatz von Kühl-, Be- und Entfeuchtungsanlagen.
Sie bezieht sich hauptsächlich auf die Vorgaben aus der Norm SIA 382/1 «Lüftungs- und Klimaanlagen – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen», Ausgabe 2014, in der die Regeln zur Auslegung definiert sind.
Diese Vollzugshilfe bezieht sich oder verweist in bestimmten Bereichen auf die folgenden Vollzugshilfen:
EN-102 «Wärmeschutz von Gebäuden»
EN-103 «Heizung und Warmwasser»
EN-105 «Lüftungstechnische Anlagen»
Viele Kantone haben den Bedarfsnachweis, der früher für die Bewilligung von Kühl-, Be- oder Entfeuchtungsanlagen nötig war, durch technische Anforderungen abgelöst.
Diese Vollzugshilfe ist wie folgt gegliedert:
Geltungsbereich, Stand der Technik
Diese Vollzugshilfe ist für neue Installationen, den Ersatz oder die Umnutzung von bestehenden Anlagen anzuwenden.
Die Planung und die Ausführung von Kühl-, Be- und Entfeuchtungsanlagen müssen nach dem Stand der Technik erfolgen. Die in dieser Vollzugshilfe erklärten Vorschriften stützen sich auf Teile der Norm SIA 382/1.
Mit Komfortkühlung sind Anlagen gemeint, die in für den Aufenthalt von Personen dienenden Räumen die Raumlufttemperatur und/oder die Raumluftfeuchte aktiv beeinflussen können. Nicht gemeint sind Produktionsanlagen und Ähnliches mit hohen, Prozess bedingten Anforderungen, die dem Planer keine Wahl lassen bei der Auslegung der Anlagen. Beispiel Tiefkühlraum: Dort sind die geforderten Werte nicht erreichbar, aber es handelt sich auch nicht um eine Komfortkühlung.
Übersicht Anforderungen

Abbildung 1: Allgemeine Übersicht der Vollzugshilfen, der Formulare und der Anforderungen.
Gemäss Norm SIA 382/1, Ausgabe 2014, Ziffer 4.5.3.1 gilt, dass die Notwendigkeit einer Kühlung anhand der internen Wärmequellen und der zusätzlich zur mechanischen Lüftung vorhandenen Möglichkeiten der Fensterlüftung mit Tabelle 1 beurteilt werden kann. Bei reiner Fensterlüftung können erfahrungsgemäss grössere Wärmequellen ohne Kühlung zugelassen werden. Angaben für typische Werte der internen Wärmequellen finden sich im SIA Merkblatt 2024.
Tabelle zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Kühlung mit den internem Wärmeeinträge pro Tag in Wh/m2
mit Fensterlüftung Tag und Nacht | mit Fensterlüftung bei Belegung | ohne Fensterlüftung | Kühlung |
|---|---|---|---|
> 200 | > 140 | > 120 | notwendig |
140 – 200 | 100 – 140 | 80 – 120 | erwünscht |
< 140 | < 100 | < 80 | nicht notwendig |
Tabelle 1: Beurteilung der Notwendigkeit einer Kühlung.
Die Anforderungen an den Sonnenschutz sind in der Vollzugshilfe EN-102 „Wärmeschutz von Gebäuden“ aufgeführt.
Automatische Steuerung des Sonnenschutzes ist nötig, wenn eine Kältemaschine für die Kühlung eingebaut wird.
Automatische Steuerung des Sonnenschutzes ist ebenfalls nötig, wenn gemäss Berechnung nach SIA 382/1 eine Kühlung notwendig oder erwünscht ist.
Eine Anforderung an die Windfestigkeit des Sonnenschutzes besteht bei denselben Kriterien wie für eine automatische Steuerung. Die Anforderung ergibt sich gemäss dem gewählten Berechnungsverfahren nach SIA 382/1. Das variiert von keiner Windwiderstandsklassenanforderung beim Nachweis mit einer Simulationsnachrechnung (Nachweisverfahren 3 gemäss SIA 180) bis zu Windwiderstandsklasse 6 beim Nachweis nach Verfahren 1. Abklärungen zum Energieverbrauch von Kältemaschinen haben gezeigt, dass die Windwiderstandsklasse des Sonnenschutzes kaum einen Einfluss hat. Aus energetischen Gründen gilt damit die Anforderung an die Windfestigkeit gemäss der Norm SIA 342:2009 Anhang B.2 als erfüllt (Siehe EN-102 Kapitel 8).
Folgende Anforderungen an lüftungstechnische Anlagen sind in der Vollzugshilfe EN-105 beschrieben:
Wirkungsgrad Wärmerückgewinnung
maximale Luftgeschwindigkeiten
Wärmenutzung bei Abluftanlagen
Wärmedämmung von Leitungen und Apparaten
bedarfsgerechter Betrieb
Die Anforderungen zur Abwärmenutzung, insbesondere jene aus Kälteerzeugung, sind in Kapitel 4 der Vollzugshilfe EN-103 „Heizung und Warmwasser“ erwähnt.
Verfahren
Je nach kantonalen Anforderungen werden folgende Formulare für das Bewilligungsverfahren von Kühl-, Be- und Entfeuchtungsanlagen benötigt (kantonale Ausnahmen sind zu beachten):
EN-105 «Lüftungstechnische Anlagen» und/oder
EN-110 «Kühlung / Befeuchtung»
Werden Teile einer bestehenden Klimaanlage ersetzt, sind die Anforderungen für die neuen Anlagenteile wie bei einer neuen Anlage einzuhalten. Wird das Luftaufbereitungsgerät (Monobloc) ersetzt, sind die neuen Anforderungen für das Luftaufbereitungsgerät einzuhalten. Wenn die Verteilleitungen ersetzt werden, gelten die neuen Anforderungen nur für die betroffenen Leitungen.
Werden bei einer Umnutzung die Nutzung oder die räumliche Einteilung der klimatisierten Zonen verändert oder erweitert, müssen die Anforderungen für Neuinstallationen eingehalten werden. Umfasst die Umnutzung lediglich unbedeutende Eingriffe (z. B. Verschieben einzelner Wände innerhalb des klimatisierten Bereichs), müssen diese Anforderungen nicht eingehalten werden.
Anlagen mit geringer elektrischer Leistung in bestehenden Bauten
Die Installation neuer Anlagen sowie der Ersatz bestehender Anlagen für Kühlung, Be- und Entfeuchtung ist immer zulässig, wenn der elektrische Leistungsbedarf für die Medienförderung und die Medienaufbereitung inklusiver allfälliger Kühlung, Befeuchtung, Entfeuchtung und Wasseraufbereitung 12 W/m2 nicht überschreitet.
Wenn diese Anforderung eingehalten wird, müssen die im nächsten Abschnitt beschriebenen Vorgaben an die Kälteerzeugung nicht eingehalten werden
Die Berechnung der spezifischen Leistung oder des Elektrizitätsbedarfs für Kühlung und Befeuchtung/Entfeuchtung bezieht sich ausschliesslich auf die gekühlte, be- oder entfeuchtete Nettogeschossfläche.
Der Nachweis, dass die spezifische installierte elektrische Leistung kleiner gleich dem Grenzwert ist, ist zusammen mit dem Nachweis der Einhaltung der energetischen Anforderungen an lüftungstechnische Anlagen in Form einer Liste aller für Kälteerzeugung und Medienförderung (Luft und Wasser) direkt oder indirekt notwendigen Apparaten zu erbringen: Kälte-/Befeuchtungsmaschinen inkl. Hilfsantriebe, Ventilatoren für Lüftungs- und Klimaanlagen (Tag- und Nachtlüftung), Pumpen und sonstige Hilfsantriebe für Kühl-/Befeuchtungszwecke, Ventilatoren für Free-Cooling-Systeme usw.
Die Bestimmung der effektiven elektrischen Leistungsaufnahme der verwendeten Komponenten kann im Normalfall über die Angaben des Typenschilds des Motors erfolgen:
Kompaktapparate < 1 kW (Pumpen, kleine Ventilatoren...): max. aufgenommene Wirkleistung gemäss Typenschild.
Normmotoren (Drehstrommotoren) mit Typenschildangabe des cos phi gemäss Normarbeitspunkt berechnen) (Spannung U: 230 V oder 400 V einsetzen):

Normmotoren (Drehstrommotoren) ohne Typenschildangabe des cos phi : Leistungsbedarf im Nennarbeitspunkt bei Nennbelastung des Motors: P = Wellenleistung x 1,15.
Im Normalfall muss die Summe der Leistungen der Einzelkomponenten eingesetzt werden. Eine Reduktion für die Gleichzeitigkeit darf nur bei gegenseitiger Verriegelung erfolgen. Ebenfalls ist sicherzustellen, dass nicht gleichzeitig geheizt und gekühlt wird.
Wird eine Kältemaschine für verschiedene Zwecke genutzt (z. B. Rechenzentrum, Prozesskälte und Klimaanlage), muss je Kältegruppe ein Durchflusszähler (besser Wärmezähler) eingebaut werden. Die Aufteilung der elektrischen Leistungsaufnahme der Kältemaschine erfolgt anteilmässig über die Durchflüsse der Kältegruppen. Übersteigt die Summe der Gruppenleistungen die Leistung der Kältemaschine, muss mit dem max. Durchfluss der Kältemaschine die Aufteilung vorgenommen werden.
Technische Anforderungen an Kälteerzeugung
Bei Anlagen für die Komfortkühlung, welche nicht als Anlage mit geringer elektrischer Leistung (vgl. Kapitel 4 dieser Vollzugshilfe) gelten, sind die Kaltwassertemperaturen und die Leistungszahlen für die Kälteerzeugung nach dem Stand der Technik (Norm SIA 382/1) auszulegen und zu betreiben.
Die Kaltwassertemperaturen müssen die folgenden Bedingungen gemäss Norm SIA 382/1 (Ziffer 5.6.1.3) einhalten:
Klimaanwendungen ohne Entfeuchtung θcw ≥ 14 °C
Klimaanwendungen mit Teilentfeuchtung θcw ≥ 10 °C
Klimaanwendung mit kontrollierter Entfeuchtung θcw ≥ 6 °C
Basierend auf Norm SIA 382/1:2014 Ziffer 5.6.2 (wassergekühlte Kältemaschine) und 5.6.3 (luftgekühlte Kältemaschine) müssen die Leistungszahlen für Volllast und Teillast der Kälteanlage inklusive Rückkühlung (Pumpen und Ventilatoren) die folgenden Anforderungen erfüllen (Grenzwerte):
Kälteerzeugerleistung in kW bei 100% Last | ≤ 12 | 100 | 300 | 600 | ≥ 1000 |
|---|---|---|---|---|---|
Grenzwerte | |||||
- Minimaler Wert EER | 3,85 | 4,25 | 4,65 | 5,05 | 5,50 |
- Minimaler Wert ESEER | 4,30 | 4,80 | 5,50 | 6,10 | 6,70 |
- Eurovent-Klasse bei den Stützwerten | D | C | B | A | A+ |
Tabelle 2: Energetische Anforderungen an wassergekühlte Kältemaschinen bei Standardbedingungen und 100 % Last (Quelle: Norm SIA 382/1:2014, Tabelle 15)
Kälteerzeugerleistung in kW bei 100% Last | ≤ 12 | 100 | 300 | 600 | ≥ 1000 |
|---|---|---|---|---|---|
Grenzwerte | |||||
- Minimaler Wert EER+ bei 100 % Last | 3,10 | 3,20 | 3,30 | 3,50 | 3,70 |
- Minimaler Wert EER+ bei 50 % Last | 4,40 | 4,70 | 5,30 | 5,80 | 6,00 |
Tabelle 3 Energetische Anforderungen an wassergekühlte Kälteanlagen inkl. Rückkühlung (Pumpen und Ventilatoren) bei Bedingungen gemäss 5.6.2.3 bei 100 % und 50 % Last (Quelle: Norm SIA 382/1:2014, Tabelle 16)
Kälteerzeugerleistung in kW bei 100% Last | ≤ 12 | 100 | 300 | 600 | ≥ 1000 |
|---|---|---|---|---|---|
Grenzwerte | |||||
- Minimaler Wert EER | 2,90 | 3,10 | 3,20 | 3,40 | 3,50 |
- Minimaler Wert ESEER | 3,80 | 4,00 | 4,20 | 4,40 | 4,60 |
- Eurovent-Klasse mindestens | B | A | A+ | A++ | A++ |
Tabelle 4: Energetische Anforderungen an luftgekühlte Kältemaschinen bei Standardbedingungen und 100 % Last (Quelle: Norm SIA 382/1:2014, Tabelle 17).
Befeuchtung
Der Stand der Technik für die Dimensionierung und den Betrieb einer Befeuchtungsanlage ist in der Norm SIA 382/1, Ziffer 5.8 beschrieben. Wenn eine Befeuchtungsanlage installiert ist, muss deren Betrieb energieeffizient und bedarfsgerecht erfolgen (dezentrale Befeuchtung prüfen). Zu hohe Raumlufttemperaturen lassen den Energiebedarf für die Befeuchtung überproportional ansteigen.
Wenn in einer Lüftungs- oder Klimaanlage eine Befeuchtung realisiert wird, ist zu prüfen, ob die notwendige Wärmerückgewinnung mit einer Feuchteübertragung (Rückgewinnungsgrad von mindestens 60%) ausgestattet werden kann (siehe Norm SIA 382/1, Ziffer 5.8.2).
In Formular EN-105 ist zu deklarieren, ob eine hygroskopische oder nicht hygroskopische Wärmerückgewinnung eingesetzt wird. Zu deklarieren sind ebenfalls die Feuchteproduktion und die Leistung. Die Feuchteproduktion wird in kg Wasser pro Stunde angegeben. Je nach gewählter Befeuchtungsart ist die relevante Leistung anzugeben. Z.B. bei Dampfbefeuchtern ist es die elektrische Leistung zur Dampferzeugung, bei Ultraschallbefeuchtern ist es die (thermische) Nachheizleistung.