EN235
Vollzugshilfe EN-235
Beheizte Freiluftbäder
Ausgabe Dezember 2026
Inhalt und Zweck
Diese Vollzugshilfe behandelt die Anforderungen an Freiluftbäder.
Übersicht der einzelnen Kapitel:
Anforderungen
Der Bau neuer und die Sanierung bestehender beheizter Freiluftbäder sowie der Ersatz und die wesentliche Änderung der technischen Einrichtungen zu deren Beheizung ist nur zulässig, wenn sie ausschliesslich mit erneuerbarer Energien oder mit nicht anderweitig nutzbarer Abwärme betrieben werden.
Art. 3.2 (G)
Elektrische Wärmepumpen dürfen zur Beheizung von Freiluftbädern eingesetzt werden, wenn eine Abdeckung der Wasserfläche gegen Wärmeverluste vorhanden ist.
Art. 3.2 (G)
Als Freiluftbäder gelten Wasserbecken mit einem Inhalt von mehr als 8 m³.
Art. 3.3 (V)
Erläuterungen
Die Beheizung des Badewassers von Freiluftbädern muss vollständig mit erneuerbaren Energien oder nicht anders nutzbarer Abwärme erfolgen. Als erneuerbare Energie zählt insbesondere die Erzeugung von Wärme mit Sonnenkollektoren oder der Einsatz einer Holzheizung. Diese Energieträger dürfen wie auch nicht anders nutzbare Abwärme während des ganzen Jahres für eine Freibadheizung genutzt werden. Grundsätzlich gelten folgende Energieträger als erneuerbar:
Sonnenenergie
Holzenergie
Direkte Nutzung von Geothermie (ohne WP)
Elektrische Wärmepumpen sind zugelassen, sofern eine Abdeckung der Wasserfläche gegen Wärmeverluste vorhanden ist. Eine Elektroheizung (elektrische Widerstandsheizung) ist hingegen verboten.
Fernwärme ohne fossile Energie wird einer Wärmepumpe gleichgestellt. Das heisst, die Wasseroberfläche ist mit einer Abdeckung zu versehen.
Bei einer bestehenden Beheizung des Badewassers mit einer fossil betriebenen Heizung muss die Erwärmung des Freiluftbads von der Heizung abgekoppelt werden, wenn eine wesentliche technische Änderung wie der Ersatz des Heizkessels oder des Schwimmbadwasser-Wärmetauschers erfolgt. Analog gilt dies bei Elektroheizungen, sobald ein Umbau der Heizanlage vorgenommen wird.
Die Beheizung des Badewassers des Schwimmbads ist in der Regel im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu deklarieren (siehe kantonale Gesetzgebung).
Ein Aussenbad mit durchgehender Verbindung zu einem Innenbad gilt bezüglich der Vorschriften für die Badwassererwärmung als Freiluftbad.
Datum | Kap. | Absatz | Änderung |
|---|---|---|---|
Januar 2020 | 2 | Erneuerbare Energien | Auflistung |